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Personenbeförderung
Unsere Fahrpreise sind amtlich festgelegt und die Taxameter werden jährlich geeicht.
Innerhalb des Pflichtfahrgebietes (Stadtgrenze von Ansbach) darf der amtlich geregelte Preis weder über- noch unterschritten werden. Die Preise für Fahrten ausserhalb des Pflichtfahrgebietes können verhandelt werden. Kommt keine Einigung zustande, gilt der Tarif.
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Tarife:
Mindestfahrpreis:
Der Mindestfahrpreis (Grundgebühr)beträgt derzeit einschliesslich der ersten Schalteinheit 2,50 Euro. Die Schalteinheit beläuft sich auf 0,20 Euro. Eine Anfahrtsgebühr wird nicht erhoben.
Kilometerpreis an Werktagen von 6-22 Uhr:
- 1. Kilometer 1,80 Euro
- 2. Kilometer 1,70 Euro
- 3.-10. Kilometer 1,50 Euro
- ab dem 11. Kilometer 1,35 Euro
Kilometerpreis an Werktagen von 22-6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen:
- 1. Kilometer 1,85 Euro
- 2. Kilometer 1,75 Euro
- 3.-10. Kilometer 1,55 Euro
- ab dem 11. Kilometer 1,35 Euro
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Wartezeiten
Der Zeitpreis beträgt einheitlich an alles Tagen unabhängig von der Uhrzeit während der Ausführung eines Beförderungsvertrages sowie bei verkehrsbedingter Unterschreitung der Umschaltgeschwindigkeit 21,00 Euro/Stunde bzw. 0,35 Euro/Minute.
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Zuschläge
Für die Benutzung von Kombifahrzeugen wird ein Zuschlag in Höhe von 3,00 Euro und für Großraumfahrzeuge in Höhe von 4,00 Euro erhoben. Dies gilt nur, wenn die Fahrzeugart vom Kunden gefordert wird.
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