AST Stadtgebiet Ansbach
AST-Das Anrufsammeltaxi für die Stadt und den Landkreis Ansbach
Anrufsammeltaxi - AST bzw Rufbus Stadtgebiet Ansbach
Das AST verkehrt zwischen den Ortsteilen und der Innenstadt von Ansbach. Für Fahrten ins Stadtgebiet hält es an den dafür ausgewiesenen AST-Haltestellen. Bei Fahrten vom Zentrum in die Ortsteile fährt Sie das AST sogar bis vor die Haustüre. Um das AST nutzen zu können, müssen Sie spätestens 60 Minuten vor der gewünschten Abfahrzeit bei der Taxizentrale oder am Taxistand folgende Angaben für eine Bestellung machen:
- wann Sie fahren möchten
- von wo Sie fahren möchten
- wohin Sie fahren möchten
- wie viele Personen es sind
Fahrkarten und Preise
Alle VGN-Fahrkarten mit Gültigkeit für die gewünschte Verbindung werden anerkannt. Sie müssen lediglich einen AST-Zuschlag bar beim Taxifahrer bezahlen.
Der Rufbus ist Zuschlagfrei!
Wenn Sie keinen gültigen Fahrausweis haben, erhalten Sie vom Taxifahrer einen Einzelfahrschein.
- Einzelfahrschein 2,00 Euro
- AST-Zuschlag 2,00 Euro
Information zum AST-Fahrplan Stadt Ansbach
AST-Abfahrthaltestellen ab Stadtgebiet
- Bahnhof
- Schloßplatz
- Promenade
- Hofbräuhaus (Brückencenter)
- Bezirksklinikum
- Fernmeldeturm
- Messezentrum
- Eyb/Sparkasse
- Welserstr. Ost
AST-Abfahrthaltestellen in den Ortsteilen
- Bernhardswinden (Ortsmitte/Schützenhaus)
- Dautenwinden
- Deßmannsdorf
- Dombach im Loch
- Dornberg
- Egloffswinden
- Geisengrund
- Höfen
- Käferbach (Ober/Unterkäferbach
- Kaltengreuth
- Kammerforst
- Katterbach West
- Kurzendorf
- Liegenbach
- Mittelbach (Ortsmitte/Sportplatz)
- Neudorf
- Oberdombach
- Rangauklinik
- Steinersdorf
- Strüth
- Wasserzell
- Wengenstadt
- Windmühle
- Wüstenbruck
Krankenfahrten
Krankenfahrten:
Fahrten zur Dialyse, zur Strahlentherapie bzw. Chemotherapie werden weiterhin von Ihrer Krankenkasse erstattet. Teilweise erstatten die Krankenkassen auch Fahrtkosten zur stationären Aufnahme in eine Klinik. Wichtig ist in jedem Fall, dass Sie sich die Fahrten von Ihrer Krankenkasse vorher genehmigen lassen. Bei der Erstattung der Fahrtkosten gelten die allgemeinen Zuzahlungsregeln, das heisst, Sie beteiligen sich mit zehn Prozent der Kosten, höchstens jedoch zehn Euro und mindestens fünf Euro.
Personenbeförderung
Personenbeförderung:
Unsere Fahrpreise sind amtlich festgelegt und die Taxameter werden jährlich geeicht.
Innerhalb des Pflichtfahrgebietes (Stadtgrenze von Ansbach) darf der amtlich geregelte Preis weder über - noch unterschritten werden. Die Preise für Fahrten außerhalb des Pflichtfahrgebietes können verhandelt werden. Kommt keine Einigung zustande, gilt der Tarif.
Tarife:
Mindestfahrpreise:
Der Mindestfahrpreis (Grundgebühr) beträgt derzeit einschließlich der ersten Schalteinheit 3,50 Euro. Die Schalteinheit beläuft sich auf 0,20 Euro. Innerhalb des Pflichtfahrgebietes wird keine Anfahrtsgebühr erhoben.
Kilometerpreis an Werktagen von 6-22 Uhr:
- 1. Kilometer 2,15 Euro
- 2. Kilometer 2,05 Euro
- 3.-10. Kilometer 1,85 Euro
- ab dem 11. Kilometer 1,65 Euro
Kilometerpreis an Werktagen von 22-6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen:
- 1. Kilometer 2,45 Euro
- 2. Kilometer 2,35 Euro
- 3.-10. Kilometer 2,15 Euro
- ab dem 11. Kilometer 1,85 Euro
Wartezeiten:
Der Wartezeitpreis beträgt einheitlich an allen Tagen unabhängig von der Uhrzeit während der Ausführung eins Beförderungsvertrages sowie bei verkehrsbedingter Unterschreitung der Umschaltgeschwindigkeit 30,00 Euro/Stunde bzw. 0,50 Euro/Minute.
Zuschläge:
Für die Benutzung von Kombifahrzeugen wird ein Zuschlag in Höhe von 3,00 Euro und für Großraumfahrzeuge in Höhe von 5,00 Euro erhoben. Dies gilt nur, wenn die Fahrzeugart vom Kunden gefordert wird.
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